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Aktuelles an der BBS Lahnstein

Vivien – Eine Erfolgsstory: Von der Auszubildenden zum Topmodel in nur 9 Monaten

Am 17.7. hatte sie es geschafft! Vivien Blotzki absolvierte mit Bravour den letzten Teil ihrer Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel mit der mündlichen Abschlussprüfung bei der IHK. Danach zeigte sie sich vor derVivien IHK 17.7.23Tür sichtlich erleichtert, dieses Kapitel - mit kleinem selbstgewählten Umweg – erfolgreich abgeschlossen zu haben und freute sich über einige der LehrerInnen, die sie über die letzten Jahre begleitet hatten. Happy End.

Noch vor einem Jahr konnte niemand ahnen, was Vivien in einem Zeitraum von nur gut 9 Monaten an Aufregung bevorstehen würde. Kurz bevor sie im November 2022 in verkürzter Ausbildungszeit zur schriftlichen Prüfung antreten wollte, kam es alles anders für sie: „YOLO“ dachte sie vermutlich, als die Gelegenheit sich bot, und sie entschloss sich zu dem mutigen und ganz und gar nicht einfachen Schritt, die Ausbildung so kurz vor Abschluss für eine unbestimmte Zeit zu unterbrechen. Und wofür? Für die Teilnahme an einem Fernsehformat, das in Teilen der öffentlichen Wahrnehmung durchaus auch kontrovers diskutiert wird. Für diesen Schritt allein musste sie schon einiges an Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Kompromissen eingehen, denn sie sah sich gezwungen, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln und musste mit einem neuen Chef eine Lösung finden, um zum nächsten Prüfungstermin im Frühjahr 2023 ihre Prüfung doch noch antreten zu können. Auch an der BBS Lahnstein stieß Vivien auf größtenteils verständnisvolle Begleiter. Es wurden Wege gefunden, diesen ungewöhnlich(en) aufregenden Schritt parallel zum Ausbildungsende hin zu unterstützen.

Vivien Sven Britta Marko IHK2Mit der Gewissheit im Gepäck, dass „zu Hause“ alles so weit geregelt war, machte sich Vivien auf die Reise ins Ungewisse und reiste im Rahmen der Dreharbeiten für die Sendung mal nach Los Angeles, mal nach Las Vegas und nach Berlin. Woche für Woche bekam sie ein „Foto“, war weiter im Wettbewerb und wurde um viele Erfahrungen und Einblicke in die Welt des Modelns und der Fotoshootings reicher. Nach einiger Zeit kam sie zurück, nach Hause und auch an die BBS Lahnstein und in ihren Betrieb, drückte wieder die Schulbank mit ihren KameradInnen und räumte die Regale bei Edeka ein. Als sei nichts gewesen. Erzählte hier und da nur so viel, wie es ihr erlaubt war, im Rahmen ihrer Verträge.

Doch ihre Reise war damit nicht beendet. Anfang Juni wurde bekannt, dass Vivien als eine von 5 Finalistinnen im Finale des Fernsehformats stand, und zu dieser Livesendung am 15. Juni konnte sie 50 Menschen ihrer Wahl mitnehmen. Neben Familie und Freunden vergaß sie nicht ihre schulisch-beruflichen UnterstützerInnen und lud zwei Mitschülerinnen, eine Kollegin aus dem Betrieb, ihren Edeka-Chef und zwei Lehrkräfte zur Sendung ein, so dass sich an jenem Abend das „BBS-Lahnstein-Edeka-Fan-Team“ gemeinsam auf den Weg nach Köln zum Fernsehstudio machte und damit Zeuge des Vivien-Siegeszuges wurde. Souverän und charmant walkte sich Vivien in der Live-Sendung von Runde zu Runde und war am Ende strahlende und umjubelte Siegerin der Sendung.BBS Edeka Team GNTM Finale 15 Juni 23

Was an jenem Abend kaum noch möglich war inmitten des Jubels und der Fernsehkameras, konnte am 17.7. endlich nachgeholt werden: Wir konnten Vivien als Schulteam zum „Doppelabschluss“ gratulieren: zur frisch gebackenen Kauffrau im Einzelhandel und zum Titel „GNTM-Topmodel“!

Vivien wird ihre Reise unbeirrt fortsetzen: mit Glamour und Style auf den Laufstegen der Welt und mit besten kaufmännischen Skills, erworben an der BBS Lahnstein.

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Die BBS Lahnstein zeigt Präsenz auf dem diesjährigen Ruandatag in Herxheim

Nachdem die Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda im vergangenen Jahr ihr 40-jähriges Bestehen gefeiert hatte, gab es in diesem Jahr wieder einen Ruanda-Tag, wie er jährlich immer an einem anderen Ort gefeiert wird. InGruppenfoto BBS Lahnstein Malu DreyerHerxheim stellten dieses Jahr am 8. Juli rund 30 Partnerschaftsvereine und Initiativen ihre Projekte vor, unter ihnen auch 4 von insgesamt mehr als 190 Schulen in Rheinland-Pfalz, die eine Partnerschaft mit einer ruandischen Schule pflegen.

Anja M Malu D 1Die BBS Lahnstein ist jedes Jahr mit einem eigenen Stand vertreten und zeigt Präsenz hinsichtlich ihrer offiziellen Partnerschaft mit der Saint-Joseph Nzuki TVET School in Ruanda (eine katholische private Berufsbildende Schule), die seit 2013 besteht. Das Ruanda-Team der Schule unter der Leitung von Bereichsleiterin Manuela Altenkamp informiert über seine abgeschlossenen und laufenden Projekte an der Partnerschule, die es mit zahlreichen regelmäßig stattfindenden Aktionen an der Schule unterstützt und finanziert. Es gab zudem bereits mehrere Besuche sowohl aus als auch nach Ruanda, und die Partnerschaft zwischen beiden Schulen wird durch den persönlichen Kontakt im Laufe der Jahre immer lebendiger. Erst im vergangenen Jahr waren der Schulleiter der ruandischen Schule und sein Stellvertreter für mehrere Wochen zu Gast an der BBS Lahnstein.

In Herxheim genossen die Mitglieder des Ruanda-Teams, bestehend aus den Lehrkräften Manuela Altenkamp, Martina Groß, Marko Depping und Britta Kleine-Tebbe sowie der Schulsozialarbeiterin Anja Maibach, bei hochsommerlichen Temperaturen das bunte Treiben vor Ort, einer Mischung aus Bühnen- und Vortragsprogramm, musikalischen Darbietungen, Mitmachangeboten und ruandischen Speisen. Besonders gefreut hatMalu Dreyer Igor Cesar mit Beatrice und Lennyalle, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer sich nach ihrem eigenen Vortrag die Zeit nahm, am BBS-Lahnstein-Stand Halt zu machen, um sich über die jüngsten Entwicklungen der Schulpartnerschaft zu informieren.

Es war ein rundum gelungener Tag für alle Beteiligten, an dem die Graswurzelpartnerschaft des Partnerschaftsvereins Rheinland-Pfalz/Ruanda gebührend gewürdigt und gefeiert wurde.

(Text und Fotos: Britta Kleine-Tebbe, BBS Lahnstein, Kathrin Depping)

 

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Besuch beim Verwaltungsgericht in Koblenz

,,Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil...‘‘ Besuch Gericht M. Altenkamp

Nicht nur Berufsrichter, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter fällen Urteile und entscheiden somit über Schuld und Unschuld.
Im Rahmen der Rechtslehre befasste sich die VWK 22A der BBS Lahnstein mit der Thematik der Gerichtsbarkeiten und der damit verbundenen Aufgaben der einzelnen Instanzen.

Wie so oft sieht die Theorie anders aus als die Praxis. Aber wie sieht eigentlich genau die Praxis vor einem Gericht überhaupt aus?

Dieser Frage wollten wir genauer auf den Grund gehen und somit erklärte sich Frau Juliane Schaab, Schülerin der VWK 22A, dazu bereit, einen Besuch beim Verwaltungsgericht in Koblenz zu organisieren.
Am Dienstag, dem 4. Juli 2023 war es dann endlich so weit. 17 Schülerinnen und Schüler besuchten mit ihrer Lehrkraft Frau Manuela Altenkamp das Verwaltungsgericht in Koblenz.

Begrüßt und in Empfang genommen wurden wir von Herrn Dr. Ralf Geis, Präsident des Verwaltungsgerichts in Koblenz, welcher uns durch die Verhandlungen der 5. Kammer führte.
Der Zeitplan war eng getaktet, denn auf der Agenda standen insgesamt fünf Verhandlungen, in denen es galt, über Recht oder Unrecht zu entscheiden. Keine leichte Aufgabe, jedoch entscheidet hier ganz klar das Gesetz.
Die erste Verhandlung wurde pünktlich um 09:00 Uhr eröffnet. Inhalt der Verhandlung war die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund gesundheitlicher Belange.

Hier wurde gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Justizvollzugsanstalt Koblenz, geklagt.
Die zweite Verhandlung ereignete sich um 09:30 Uhr, jedoch ist in diesem Fall niemand zur Ladung erschienen. Der Präsident schilderte uns kurz den Sachverhalt und betonte, dass trotz eines Fernbleibens von einer Verhandlung das Verfahren weiterverhandelt und nicht unberührt bleibe. Inhalt der Verhandlung war die Heranziehung des Klägers von Rundfunkbeiträgen, welche in der Vergangenheit trotz einer Ermäßigung nicht bereitwillig entrichtet wurden. Geklagt wurde hier gegen den Südwestrundfunk des Referates für Beitragsrecht.

In der 10:00 Uhr Verhandlung wurde die Unfallfürsorge einer jungen Lehrerin verhandelt. Gefordert wurde eine Erhöhung des Unterhaltsbeitrages, da die Beamtin aufgrund eines Dienstunfalls und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen in ihrem Alltag zunehmend beeinträchtigt war und ihr Gesundheitszustand somit zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit führte. Ein entsprechendes Gutachten wurde eingereicht, welches zunächst Zweifel aufhorchen ließ, jedoch kam man zu dem Entschluss, dass dieses vor Gericht für verwertbar erklärt wurde. Beklagter in dem Verfahren war das Land Rheinland- Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Nach einer kurzen Verschnaufpause wurde die nächste Verhandlung um 10:45 Uhr eröffnet. Diese beinhaltete die Thematik der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Ein sich im Ruhestand befindender Professor klagte gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Präsidentin des Landesamtes für Finanzen, da die Frage im Raum stand, ob im Falle zweier in der Vergangenheit zurückliegender Projekte, die Tätigkeiten als hauptberuflich anzusehen waren und er somit ein Anrecht auf Versorgungsansprüche hatte. Vor 1997 galt nur eine unterhälftige Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Hat in diesem Fall eine überhälftige Beschäftigung stattgefunden? Dies galt es jetzt zu klären. Das Gericht hegte Zweifel, ob das Merkmal der Überhälftigkeit nach dem Versorgungsrecht erfüllt wurde.


Schlusslicht bildete gegen 11:30 Uhr die Verhandlung der Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. In dem Verfahren klagte eine Kinderkrankenpflegerin gegen die besagte Kammer, vertreten durch den Präsidenten der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, hinsichtlich zu zahlender Beiträge. Da die Klägerin eine neue Tätigkeit in einer Kindertagesstätte aufgenommen hatte und demzufolge nach nicht mehr in ihrem alten Beruf tätig war, stellte sich die Frage, ob sie als Angestellte in einer Kita auf das berufsgruppenspezifische Fachwissen einer Kinderkrankenschwester zurückgreifen und dieses in ihrer neuen beruflichen Tätigkeit verwenden konnte. Auf Grundlage des sich am 1. Dezember 2022 geänderten Heilberufsgesetzes gehe eine Verwendung ihrer Tätigkeit somit einher und eine Mitgliedschaft in der Landespflegekammer sei ebenso von Bestand. Nachfolgend zog die Klägerin ihre Klage zurück und das Verfahren wurde eingestellt.


Nachdem die letzte Verhandlung geschlossen war, drehten wir den Spieß um und nahmen den Präsidenten, Herrn Dr. Ralf Geis, sowie seine Kolleginnen und Kollegen ins ,,Kreuzverhör‘‘ und stellten dem Gremium interessierte Fragen, wie zum Beispiel: ,,Wie wird man Richter?‘‘ oder ,,Wann liegt eine Verpflichtungsklage vor?‘‘ über ,,Ab wann ist eine Klage im Verwaltungsprozessrecht als statthaft anzusehen?‘‘ bis hin zu ,,Gibt es einen Fall, der Ihnen noch Jahre später in lebhafter Erinnerung geblieben ist?‘‘ Anhand der Erzählungen lässt sich eins feststellen: Auch Richter sind nur Menschen und so manches Schicksal lässt auch sie nicht kalt. Nichtsdestotrotz unterliegen sie der Gesetzestreue und nehmen die Aufgaben der Rechtsprechung nach bestem Wissen und Gewissen wahr.
Euer Ehren, Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die VWK 22A bedankt sich recht herzlich, den Sitzungen der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in Koblenz beigewohnt zu haben und nimmt die Ehrfahrungswerte und Eindrücke von diesem Tag als Mehrwehrt für die kommenden Unterrichtseinheiten in Rechtslehre oder gar im Hinblick auf das Fachgebiet des Beamtenrechts gewinnbringend entgegen.
Im Namen der VWK 22A lässt sich abschließend sagen: Eine gelungene Exkursion, die einen bleibenden Eindruck hinterlässt.

Juliane Schaab, VWK 22A, Auszubildende beim Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz, den 17.07.2023

Vielen Dank für diesen schönen Bericht.

Ihre BBS Lahnstein

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