HBF Polizeidienst und Verwaltung
Ziele
Schüler/-innen mit mittlerem Bildungsabschluss werden in einer zweijährigen vollschulischen Ausbildung auf den Beruf des Polizeibeamten vorbereitet. Vermittelt werden
- die Fachhochschulreife
- eine berufliche Grundqualifikation zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeidienst (Polizeikommissaranwärter/-in).
Der Bildungsgang endet mit einer Prüfung. Nach deren Bestehen ist der Absolvent berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Assistent für Polizeidienst und Verwaltung“ zu tragen.
Aufbau
In der schulischen Ausbildung findet der Unterricht von Montag bis Freitag in Vollzeitform statt und umfasst zwei Schuljahre. Am Ende des ersten Schuljahres ist ein zwölfwöchiges Praktikum vorgesehen, von dem acht Wochen in der Schulzeit und vier Wochen in den Ferien abzuleisten sind. Die Praktikumsplätze werden durch die Polizei zugeteilt. Im berufsbezogenen Unterricht sind folgende Lernbereiche vorgesehen:
LB 1: Im Polizeiberuf orientieren
LB 2: Im Rechtsstaat verwaltungsrechtlich Handeln
LB 3: Den Polizeiberuf als Dienst für die und mit den Bürgerinnen und Bürger verstehen
LB 4: Bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr mitwirken
LB 5: Informationen verarbeiten und aufbereiten
LB 6: Mit personenbezogene Daten der öffentlichen Verwaltung umgehen
LB 7: Kriminal- und verkehrspräventive Maßnahmen unterstützen
LB 8: Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen unterstützen
LB 9: Bei der Aufnahme und Bearbeitung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mitwirken
LB 1o: Kontrolle von Personen und Fahrzeugen unterstützen
LB 11: Abschlussprojekt