Besuch beim Verwaltungsgericht in Koblenz
,,Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil...‘‘ 
Nicht nur Berufsrichter, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter fällen Urteile und entscheiden somit über Schuld und Unschuld.
Im Rahmen der Rechtslehre befasste sich die VWK 22A der BBS Lahnstein mit der Thematik der Gerichtsbarkeiten und der damit verbundenen Aufgaben der einzelnen Instanzen.
Wie so oft sieht die Theorie anders aus als die Praxis. Aber wie sieht eigentlich genau die Praxis vor einem Gericht überhaupt aus?
Dieser Frage wollten wir genauer auf den Grund gehen und somit erklärte sich Frau Juliane Schaab, Schülerin der VWK 22A, dazu bereit, einen Besuch beim Verwaltungsgericht in Koblenz zu organisieren.
Am Dienstag, dem 4. Juli 2023 war es dann endlich so weit. 17 Schülerinnen und Schüler besuchten mit ihrer Lehrkraft Frau Manuela Altenkamp das Verwaltungsgericht in Koblenz.
Begrüßt und in Empfang genommen wurden wir von Herrn Dr. Ralf Geis, Präsident des Verwaltungsgerichts in Koblenz, welcher uns durch die Verhandlungen der 5. Kammer führte.
Der Zeitplan war eng getaktet, denn auf der Agenda standen insgesamt fünf Verhandlungen, in denen es galt, über Recht oder Unrecht zu entscheiden. Keine leichte Aufgabe, jedoch entscheidet hier ganz klar das Gesetz.
Die erste Verhandlung wurde pünktlich um 09:00 Uhr eröffnet. Inhalt der Verhandlung war die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund gesundheitlicher Belange.
Hier wurde gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Justizvollzugsanstalt Koblenz, geklagt.
Die zweite Verhandlung ereignete sich um 09:30 Uhr, jedoch ist in diesem Fall niemand zur Ladung erschienen. Der Präsident schilderte uns kurz den Sachverhalt und betonte, dass trotz eines Fernbleibens von einer Verhandlung das Verfahren weiterverhandelt und nicht unberührt bleibe. Inhalt der Verhandlung war die Heranziehung des Klägers von Rundfunkbeiträgen, welche in der Vergangenheit trotz einer Ermäßigung nicht bereitwillig entrichtet wurden. Geklagt wurde hier gegen den Südwestrundfunk des Referates für Beitragsrecht.
In der 10:00 Uhr Verhandlung wurde die Unfallfürsorge einer jungen Lehrerin verhandelt. Gefordert wurde eine Erhöhung des Unterhaltsbeitrages, da die Beamtin aufgrund eines Dienstunfalls und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen in ihrem Alltag zunehmend beeinträchtigt war und ihr Gesundheitszustand somit zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit führte. Ein entsprechendes Gutachten wurde eingereicht, welches zunächst Zweifel aufhorchen ließ, jedoch kam man zu dem Entschluss, dass dieses vor Gericht für verwertbar erklärt wurde. Beklagter in dem Verfahren war das Land Rheinland- Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Nach einer kurzen Verschnaufpause wurde die nächste Verhandlung um 10:45 Uhr eröffnet. Diese beinhaltete die Thematik der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Ein sich im Ruhestand befindender Professor klagte gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Präsidentin des Landesamtes für Finanzen, da die Frage im Raum stand, ob im Falle zweier in der Vergangenheit zurückliegender Projekte, die Tätigkeiten als hauptberuflich anzusehen waren und er somit ein Anrecht auf Versorgungsansprüche hatte. Vor 1997 galt nur eine unterhälftige Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Hat in diesem Fall eine überhälftige Beschäftigung stattgefunden? Dies galt es jetzt zu klären. Das Gericht hegte Zweifel, ob das Merkmal der Überhälftigkeit nach dem Versorgungsrecht erfüllt wurde.
Schlusslicht bildete gegen 11:30 Uhr die Verhandlung der Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. In dem Verfahren klagte eine Kinderkrankenpflegerin gegen die besagte Kammer, vertreten durch den Präsidenten der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, hinsichtlich zu zahlender Beiträge. Da die Klägerin eine neue Tätigkeit in einer Kindertagesstätte aufgenommen hatte und demzufolge nach nicht mehr in ihrem alten Beruf tätig war, stellte sich die Frage, ob sie als Angestellte in einer Kita auf das berufsgruppenspezifische Fachwissen einer Kinderkrankenschwester zurückgreifen und dieses in ihrer neuen beruflichen Tätigkeit verwenden konnte. Auf Grundlage des sich am 1. Dezember 2022 geänderten Heilberufsgesetzes gehe eine Verwendung ihrer Tätigkeit somit einher und eine Mitgliedschaft in der Landespflegekammer sei ebenso von Bestand. Nachfolgend zog die Klägerin ihre Klage zurück und das Verfahren wurde eingestellt.
Nachdem die letzte Verhandlung geschlossen war, drehten wir den Spieß um und nahmen den Präsidenten, Herrn Dr. Ralf Geis, sowie seine Kolleginnen und Kollegen ins ,,Kreuzverhör‘‘ und stellten dem Gremium interessierte Fragen, wie zum Beispiel: ,,Wie wird man Richter?‘‘ oder ,,Wann liegt eine Verpflichtungsklage vor?‘‘ über ,,Ab wann ist eine Klage im Verwaltungsprozessrecht als statthaft anzusehen?‘‘ bis hin zu ,,Gibt es einen Fall, der Ihnen noch Jahre später in lebhafter Erinnerung geblieben ist?‘‘ Anhand der Erzählungen lässt sich eins feststellen: Auch Richter sind nur Menschen und so manches Schicksal lässt auch sie nicht kalt. Nichtsdestotrotz unterliegen sie der Gesetzestreue und nehmen die Aufgaben der Rechtsprechung nach bestem Wissen und Gewissen wahr.
Euer Ehren, Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die VWK 22A bedankt sich recht herzlich, den Sitzungen der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in Koblenz beigewohnt zu haben und nimmt die Ehrfahrungswerte und Eindrücke von diesem Tag als Mehrwehrt für die kommenden Unterrichtseinheiten in Rechtslehre oder gar im Hinblick auf das Fachgebiet des Beamtenrechts gewinnbringend entgegen.
Im Namen der VWK 22A lässt sich abschließend sagen: Eine gelungene Exkursion, die einen bleibenden Eindruck hinterlässt.
Juliane Schaab, VWK 22A, Auszubildende beim Polizeipräsidium Koblenz
Koblenz, den 17.07.2023
Vielen Dank für diesen schönen Bericht.
Ihre BBS Lahnstein


Lambrich in die nächste Runde gestartet. Während der Veranstaltungsreihe, die jährlich im Auftrag des Rhein-Lahn-Kreises stattfindet, kamen in diesem Jahr drei Schulen zum Zuge: das Sophie-Hedwig-Gymnasium in Diez, die Loreleyschule in St. Goarshausen und die Berufsbildende Schule in Lahnstein.
Beim Workshop sei außerdem politische Neutralität geboten; es gehe um Partizipation und demokratische Beteiligung, unabhängig von einer Partei. Deshalb erhielten die Klassen am Workshopvormittag auch die Möglichkeit, aktive Kommunalpolitikerinnen verschiedener Parteien und Wählergruppen aus der Region zu ihren Erfahrungen zu befragen. Manuela Altenkamp, Bereichsleiterin für die Verwaltungsfachklassen, lässt ihre Klassen regelmäßig an Gemeinderatssitzungen teilnehmen und begleitete den Workshop bereits zum zweiten Mal: „Ich sehe in dieser praktischen Erfahrung eine sehr wertvolle Ergänzung in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler.“ Daneben profitierten vom Workshop gleichermaßen die Kommunalpolitikerinnen, die an unserer Schule zu Gast waren. Für Frau Stefanie Muno-Maier (ULL) und Frau Melanie Scheeben (CDU), beide aktive Mitglieder des Lahnsteiner Stadtrats, war es ein gewinnbringender Vormittag. Sie schätzten den bereichernden Austausch mit den Schülerinnen und Schülern und ergänzten den Workshop um persönliche Eindrücke und Erfahrungsberichte aus ihrem aktiven Politikeralltag.

die der Berufsfachschulklassen 1 und 2 (BF), die nach zwei Jahren die mittlere Reife erwerben können, gelte es stärker für das Handwerk zu begeistern, erläutert Martina Groß, die Bereichsleiterin für diese Schulformen an der BBS. In vielen Fällen machen sich die Schüler in diesen Klassen noch wenig konkrete Gedanken um ihre Zukunft, und daher versuche man, sie frühestmöglich an die Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk heranzuführen.
Die Ausbildungscoaches Herr Behring und Herr Gilles, die für den Rhein-Lahn-Kreis bei der Handwerkskammer zuständig sind, informierten alle Berufsvorbereitungs- sowie Berufsfachschulklassen an zwei Tagen über die Vielzahl der Ausbildungsberufe, die in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer fallen. Betreut und in Gruppen eingeteilt wurden die Schulklassen dabei von Frau Wischnjak und Frau Kriebs von der Bundesagentur für Arbeit.
Interesse, die sich bislang noch nicht mit handwerklichen Berufen beschäftigt hatten. So erprobten sie sich am Schweißsimulator mit der AR (für „Augmented Reality“)-Brille, einem Lernsimulator, um den Umgang und die korrekte Körperhaltung mit dem Schweißgerät zu erlernen, sie versuchten aus verschiedenen Formen von Holzstücken ein stabiles Haus mitsamt Dachstuhl zu konstruieren, sahen einem 3-D-Drucker bei der Arbeit zu, der in einer Vielzahl von Handwerksberufen mittlerweile selbstverständlich eingesetzt wird und der zum Beispiel in der Lage ist, hochpräzise bewegliche Prototypen für die Automobilbranche oder die orthopädischen Schuhmacher herzustellen.
Die Ausbildungscoaches versuchten im Gespräch mit den Schülern deren Hobbies und Interessensgebiete in Erfahrung zu bringen und glichen diese mit möglichen Ausbildungsberufen im Handwerk ab. Viele Schüler antworteten im Gespräch, dass sie „erstmal noch weiter zur Schule gehen“ und dann irgendwann eine Ausbildung machen wollen und offenbarten, sich noch mit keiner genauen Ausrichtung konkret beschäftigt zu haben. Viele standen erstaunt vor der Schautafel mit einer Hausabbildung, die zeigte wie viele verschiedene Handwerkerberufe sich im, am und ums Haus herum beschäftigen und hatten keine große Vorstellung davon, was den Beruf des Zimmeres von dem eines Dachdeckers unterscheidet.




Jugendhelfern und 5 Schulsozialarbeitern, die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft Koblenz bestehend aus 2 Staatsanwältinnen, das Jugendamt Koblenz, den Weißen Ring e.V., den Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V. und die Agentur für Arbeit sind hier sesshaft.
